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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen von MB Bodenproben

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen von MB Bodenproben

§ 1

Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für alle Liefergeschäfte des Verkäufers. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

§ 2

Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Aufträge und alle Lieferverträge werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer für diesen bindend.

§ 3

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Zahlung erfolgt per Vorauskasse oder Rechnung.

§ 4

Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts-, Lagerräume etc. des Verkäufers verlässt.

§ 5

Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sich die Frist angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt (Verkehrsstockungen, Behinderungen, Mängel an Transportmitteln, Streiks, Krieg). Dies gilt auch für evtl. aus dem Ausland zu beschaffende Waren. Wird eine für verbindlich erklärte Lieferfrist um mehr als 6 Wochen überschritten, so ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf eine angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Der Rücktritt vom Vertrag muss durch eingeschriebenen Brief erklärt werden. Das Recht zum Rücktritt erlischt, wenn die Rücktrittserklärung nicht spätestens innerhalb 2 Wochen nach Ablauf der Nachfrist dem Verkäufer zugegangen ist. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist in allen Fällen ausgeschlossen.

§ 6

Waren werden, soweit nicht anders vereinbart, nach unseren langjährigen Kenntnissen und Erfahrungen transporttechnisch behandelt bzw. verpackt. Dies kann trotzdem in einzelnen Fällen je Transportweg beim Verpacken zu Druck- und Spannungsspuren führen, die soweit nicht anders angezeigt (schwerwiegender Bruch oder Ä.), nicht zu Beanstandungen gegenüber dem Verkäufer berechtigen.

§ 7

Verweigert der Käufer die Annahme der Ware, so kann der Verkäufer eine angemessene Frist zur Annahme setzen. Hat der Käufer die Ware innerhalb der gesetzlichen Frist angenommen, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In jedem Falle kann der Verkäufer auch ohne Nachweis eines Schadens die tarifliche Fracht plus 10 % des vereinbarten Kaufpreises verlangen.

§ 8

Eine Warenauslieferung aus unseren Häusern und Lagern erfolgt nicht, wenn die unter § 3 gestellten Zahlungsziele nicht erfolgt sind.

§ 9

Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen sichtbarer Mängel der Ware bestehen nur, wenn der Käufer diese sichtbaren Mängel spätestens bei Löschung der Ladung anzeigt. Das Recht des Käufers, Wandlung zu verlangen, ist ausgeschlossen. Der Käufer hat lediglich das Recht auf Minderung des Kaufpreises. Ein Ersatz der entsprechenden Ware obliegt der Entscheidung des Verkäufers.

§ 10

Sollten bzgl. der Vorkasse schriftlich eine andere Zahlungsvereinbarungen getroffen werden, so werden hier die jeweilig gesonderten Vereinbarungen festgehalten.

§ 11

Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenforderungen ist nur insoweit zugelassen, als diese Gegenforderungen vom Verkäufer anerkannt sind.

§ 12

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 13

Es gilt bei Zahlungen innerhalb Deutschland deutsches Recht.

Gerichtsstand 18273 Güstrow

Haftungsausschluss:

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